Hygiene-Regeln Epilepsieselbsthlfegruppe Jung & Alt
wir treffen uns nur noch auf der Grundlage der 15. Bayerischen – Infektionsverordnung. Ab dem 24.11 gelten folgende Hygiene-Regeln:
2-G-Regel- Vor dem Treffen
Um am Treffen teilnehmen zu können, gelten ab sofort folgende Vorschriften:
Für die regulären Gruppentreffen werden die bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene ersatzlos aufgehoben.
D.h., die Anzahl der Teilnehmenden richtet sich nur noch nach den Raum-Vorgaben aus den Abstandsregeln, die nach wie vor 1,5 m betragen.
Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben dagegen unverändert!
Die Teilnehmer*innenzahl ist auf die Mitglieder eines Hausstands und bis zu zwei Mitglieder eines weiteren Hausstands begrenzt.
Bei Veranstaltungen (besonderer Anlass, hohe Teilnehmer*innenzahl) von Selbsthilfegruppen gilt zukünftig ebenfalls 2 G, also geimpft und genesen.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können mit dem entsprechenden Attest an der Veranstaltung der Selbsthilfegruppe teilnehmen.
Sie finden die Regelungen für Selbsthilfegruppen unter „Häufig gestellte Fragen“ unter der Rubrik „Fragen zur 15.Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ auf der Seite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege angepasst. https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, ist eine Teilnahme am Gruppentreffen nicht möglich.
Dieses wird von der Gruppenleitung vorher kontrolliert.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt bis zum Sitzplatz. Dort kann die Maske abgenommen werden.
Abstand
Der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Person ist einzuhalten.
Sollten die 1,50 m unterschritten werden ist eine Maske zu tragen.
Lüften
Da Aerosole eine wichtige Rolle bei der Ansteckung spielen, wird mindestens 1 mal / Stunde gelüftet. Bitte passende Kleidung mitbringen.
Kontaktnachverfolgung:
Zur Kontaktnachverfolgung muss das ausliegende Kontaktformular ausgefüllt werden oder sich über die luca App einchecken.